Betäubungsmittelstrafrecht

Im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln gibt es die verschiedensten Fallkonstellationen.

So ist z.B. denkbar, dass jemand unter Drogeneinfluss mit einem Pkw am Straßenverkehr teilgenommen hat und hierbei erwischt worden ist.

Gegebenenfalls wurde sogar jemand bei der Herstellung von Betäubungsmitteln, deren Anbau (Hanfplantagen), beim Verkauf von Drogen oder bei der Ein- oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln von den Ermittlungsbehörden entdeckt und hat nun rechtliche mehr oder weniger einschneidende Konsequenzen zu befürchten.

Da bei Tatvorwürfen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln Sanktionen drohen, die vom Entzug der Fahrerlaubnis, über Geld- und Bewährungsstrafen, bis hin zu Freiheitsstraften reichen, die im Mindestmaß von einem oder sogar fünf Jahren bedroht sind, muss die Verteidigung besonders sorgfältig vorbereitet werden.