Betäubungsmittelstrafrecht
Im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln gibt es die verschiedensten Fallkonstellationen.
So ist z.B. denkbar, dass jemand unter
Drogeneinfluss mit einem Pkw am Straßenverkehr teilgenommen hat und
hierbei erwischt worden ist.
Gegebenenfalls
wurde sogar jemand bei der Herstellung von Betäubungsmitteln, deren
Anbau (Hanfplantagen), beim Verkauf von Drogen oder bei der Ein- oder
Ausfuhr von Betäubungsmitteln von den Ermittlungsbehörden entdeckt
und hat nun rechtliche mehr oder weniger einschneidende Konsequenzen
zu befürchten.
Da
bei Tatvorwürfen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln Sanktionen
drohen, die vom Entzug der Fahrerlaubnis, über Geld- und
Bewährungsstrafen, bis hin zu Freiheitsstraften reichen, die im
Mindestmaß von einem oder sogar fünf Jahren bedroht sind, muss die
Verteidigung besonders sorgfältig vorbereitet werden.