Kosten
Die Gebühren für die rechtsanwaltliche Tätigkeit sind - mit Ausnahme der
Gebühren für eine bloße Beratung - im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) gesetzlich festgelegt. Eine Unterschreitung der gesetzlich
festgelegten Gebühren ist dem Rechtsanwalt nur in Ausnahmefällen
möglich, für eine Überschreitung bedarf es einer ausdrücklichen
Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant.
Erstberatungsgebühr
Die Kosten für eine Erstberatung betragen 90,00 EUR inklusive MwSt. und
werden auf die weiteren anfallenden Gebühren
angerechnet.
Kostenübernahme durch den Staat, Ihre Rechtsschutzversicherung oder die Gegenseite
Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten der Inanspruchnahme der
Dienste eines Rechtsanwalts, ohne dass der Rechtssuchende letztendlich
selbst die Kosten dafür tragen müsste:
Prozesskostenhilfe (PKH)
Mit der Prozesskostenhilfe kann die Durchsetzung Ihrer Rechte vor
Gericht finanziert werden. Je nach Ihren persönlichen
Einkommensverhältnissen werden die anfallenden Gerichtskosten und die
Gebühren für Ihren Rechtsanwalt vom Staat getragen.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich über die
anfallenden Kosten zumeist keine Gedanken zu machen. Ich werde mich in
diesem Fall mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen und abklären, ob
und in welchem Umfang diese für die Kosten aufkommt.
Kostenerstattung durch den Gegner
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch Ihr Gegner zur Übernahme der
Kosten verpflichtet, die Ihnen durch die Beauftragung eines
Rechtsanwalts entstanden sind. Bei den Kosten eines Gerichtsprozesses
ist dies in der Regel dann der Fall, wenn Sie den Prozess gewinnen. Im
Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung hat Ihr Gegner Ihnen
ebenfalls in vielen Fällen Ihre Kosten zu erstatten. Hierüber berate ich
Sie gerne.
Unsere Gebühren
Sollte einer der vorgenannten Fälle bei Ihnen nicht in Betracht kommen, berechnet sich die Vergütung wie folgt:
Außergerichtliche Vertretung
In den Fällen, in denen ich Sie außergerichtlich vertreten, bestimmen
sich die Gebühren zumeist nach dem Streitwert. Dies schreibt das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor. Über die Höhe der Gebühren
berate ich Sie gerne. In bestimmten Fällen hat die Gegenseite die
Gebühren zu übernehmen.
Prozessführung
In den Fällen, in denen ich für Sie einen Prozess führe, bestimmen sich
die Gebühren ebenfalls nach dem Streitwert. Eine ausführliche Beratung
über die bei einem Gerichtsprozess voraussichtlich anfallenden Kosten
ist eine Selbstverständlichkeit. Auch hier hat die Gegenseite in
bestimmten Fällen die Gebühren zu tragen.