Darf man Betäubungsmittel besitzen, wenn man diese nur zum Eigenkonsum benötigt?

Nein. Der straflose Eigenkonsum darf nicht mit dem strafbaren Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum verwechselt werden.
Drogen besitzt, wer die tatsächliche Sachherrschaft für einen gewissen Zeitraum darüber hat und wer den Willen hat, sich selbst die Möglichkeit der ungehinderten Einwirkung auf das Betäubungsmittel zu erhalten.
Wer sich also Drogen aushändigen lässt, um sie sofort zu konsumieren, hat keinen Besitzwillen und besitzt nicht.