Darf man Betäubungsmittel besitzen, wenn man diese nur zum Eigenkonsum benötigt?
Nein.
Der straflose Eigenkonsum darf nicht mit dem strafbaren
Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum verwechselt werden.
Drogen
besitzt, wer die tatsächliche Sachherrschaft für einen gewissen
Zeitraum darüber hat und wer den Willen hat, sich selbst die
Möglichkeit der ungehinderten Einwirkung auf das Betäubungsmittel
zu erhalten.
Wer
sich also Drogen aushändigen lässt, um sie sofort zu konsumieren,
hat keinen Besitzwillen und besitzt nicht.