Wie verhalte ich mich als Beschuldigter?
Für den Fall, dass jemand einer Straftat bezichtigt und somit als Beschuldigter geführt wird, gibt es einige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten, um nicht später den Weg zu einer optimalen Verteidigung zu verbauen:
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu Schweigen, denn niemand braucht sich selbst zu belasten.
Dieses Schweigen darf Ihnen auch nicht zum Nachteil gereicht werden.
Insbesondere können und dürfen hieraus auch keine Rückschlüsse hinsichtlicht Ihrer Eigenschaft als Täter erfolgen.
Es gilt also nicht das Motto: Wer schweigt hat etwas zu verbergen.
Anders
ist es jedoch bei einer teilweisen Einlassung und einem teilweisen
Schweigen zu einigen Tatvorwürfen. Da sich dies zu einem späteren
Zeitpunkt durchaus als Nachteil für den Beschuldigtenherausstellen kann,
ist hiervon dringend abzuraten.
Also: Besser gar nichts sagen, als ein bißchen zu sagen!!!
Insgesamt
gilt der Grundsatz, zunächst überhaupt keine Angaben zum Tatvorvorwurf
zu machen, bevor nicht zuerst ein Rechtsanwalt aufgesucht worden ist und
dieser dann Akteneinsicht für Sie beantragt hat.
Halten Sie sich hierbei stets vor Augen, dass jeder das Recht auf einen Anwalt hat!
Oftmals haben Sie vielleicht sogar auch schon eine Vorladung zu einer
Beschuldigtenvernehmung erhalten. Hier müssen Sie unbedingt
unterscheiden: Einer Vorladung zur polizeilichen Vernehmung müssen Sie
keine Folge leisten. Allerdings besteht die Höflichkeit, diesen Termin
abzusagen. Dies werde ich jedoch gern für Sie vornehmen.
Einer
Vorladung zur staatsanwaltlichen oder richterlichen Vernehmung müssen
Sie hingegen unbedingt Folge leisten. Anderenfalls könnten Sie
zwangsweise vorgeführt werden.
Ihr Erscheinen entzieht Ihnen jedoch
nicht Ihr Schweigerecht. Es ist bei einer staatsanwaltlichen /
richterlichen Vernehmung also völlig ausreichend, wenn Sie anwesend
sind, allerdings von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
Beachten
Sie auch hier unbedingt die oben gemachten und ggf. zu Ihrem Nachteil
wirkenden Ausführungen zum Teilschweigen.
Eine teilweise Einlassung
verbunden mit einem teilweisen Schweigen also unbedingt vermeiden!!!
Wenn gewünscht, begleite ich Sie zu einer solchen Vernhemung um
Ihnen den Rücken stärken, wenn die befragenden Personen versuchen auf
Sie einzuwirken um Sie zu überreden, auf Ihr Schweigerecht zu
verzichten.
Alle weiteren Schritte werde ich dann gemeinsam mit Ihnen besprechen.