ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent
Rechtsanwältin JD Wagner - Wie verhalte ich mich als Beschuldigter ?

Wie verhalte ich mich als Beschuldigter ?

Für den Fall, dass jemand einer Straftat bezichtigt und somit als Beschuldigter geführt wird, gibt es einige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten, um nicht später den Weg zu einer optimalen Verteidigung zu verbauen:

Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu Schweigen, denn niemand braucht sich selbst zu belasten.
Dieses Schweigen darf Ihnen auch nicht zum Nachteil gereicht werden.
Insbesondere können und dürfen hieraus auch keine Rückschlüsse hinsichtlich Ihrer Eigenschaft als Täter erfolgen.

Es gilt also nicht das Motto: Wer schweigt hat etwas zu verbergen.

Anders ist es jedoch bei einer teilweisen Einlassung und einem teilweisen Schweigen zu einigen Tatvorwürfen. Da sich dies zu einem späteren Zeitpunkt durchaus als Nachteil für den Beschuldigten herausstellen kann, ist hiervon dringend abzuraten.

Also: Besser gar nichts sagen, als ein bisschen zu sagen!!!

Insgesamt gilt der Grundsatz, zunächst überhaupt keine Angaben zum Tatvorwurf zu machen, bevor nicht zuerst ein Rechtsanwalt aufgesucht worden ist und dieser dann Akteneinsicht für Sie beantragt hat.

Halten Sie sich hierbei stets vor Augen, dass jeder das Recht auf einen Anwalt hat!

Oftmals haben Sie vielleicht sogar auch schon eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten. Hier müssen Sie unbedingt unterscheiden: Einer Vorladung zur polizeilichen Vernehmung müssen Sie keine Folge leisten. Allerdings besteht die Höflichkeit, diesen Termin abzusagen. Dies werde ich jedoch gern für Sie vornehmen.
Einer Vorladung zur staatsanwaltlichen oder richterlichen Vernehmung müssen Sie hingegen unbedingt Folge leisten. Anderenfalls könnten Sie zwangsweise vorgeführt werden.

Ihr Erscheinen entzieht Ihnen jedoch nicht Ihr Schweigerecht. Es ist bei einer staatsanwaltlichen / richterlichen Vernehmung also völlig ausreichend, wenn Sie anwesend sind, allerdings von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

Beachten Sie auch hier unbedingt die oben gemachten und ggf. zu Ihrem Nachteil wirkenden Ausführungen zum Teilschweigen.
Eine teilweise Einlassung verbunden mit einem teilweisen Schweigen also unbedingt vermeiden!!!

Wenn gewünscht, begleite ich Sie zu einer solchen Vernehmung um Ihnen den Rücken stärken, wenn die befragenden Personen versuchen auf Sie einzuwirken um Sie zu überreden, auf Ihr Schweigerecht zu verzichten.

Alle weiteren Schritte werde ich dann gemeinsam mit Ihnen besprechen.

Kontakt Info
Rechtsanwältin JD Wagner
Schiffgraben 17, 30159 Hannover
kontakt@jdwagner.de
+49 (0) 511 54 36 83 83
Kontakt aufnehmen

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

© Copyright 2023 - Rechtsanwältin JD Wagner - Alle Rechte vorbehalten