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Ihre Anwältin für Familienrecht in Hannover

Das Familienrecht ist ein sehr umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet. Aus diesem Grunde, habe ich mich entschieden, mich als Anwältin ausschließlich auf dieses Rechtsgebiet zu fokussieren, um Ihnen die bestmögliche Beratung und Vertretung zukommen zu lassen. Dabei habe ich mich auf das Familienrecht und die damit im Zusammenhang stehenden strafrechtlichen Aspekte spezialisiert. Gerne nehme ich mir viel Zeit für Sie und Ihre Anliegen und berate Sie umfassend. Alle Leistungen und Beratungen meiner Kanzlei erfolgen selbstverständlich auf Grundlage der neusten Rechtsprechung. In einem ersten Beratungsgespräch werde ich gemeinsam mit Ihnen Ihr Kernanliegen erörtern, und eine gemeinsame Strategie sowie Lösungsansätze für Sie erarbeiten.

Ich freue mich auf Sie.

Janine D. Wagner
Fachanwältin für Familienrecht

Schiffgraben 17
30159 Hannover
Deutschland

Fon: 0511 54 36 83 83
Fax: 0511 54 36 83 84
Email: kontakt@jdwagner.de

Montag – Donnerstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 13:00 Uhr
Samstag & Sonntag: GESCHLOSSEN

Unsere Kanzlei konzentriert sich auf das gesamte Rechtsgebiet des Familienrechts.

Da es unserer Auffassung nach nur ein Spezialist vermag, die sich stellenden hohen und oftmals sehr komplexen Aufgaben zu lösen, haben wir auf dieses Gebiet unseren Focus gelegt.

Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie und Ihr Anliegen und beraten Sie umfassend; selbstverständlich stets auf Grundlage der neuesten Rechtsprechung. Wir möchten Sie daher ermutigen, mit uns Kontakt aufzunehmen.

In einem ersten Gespräch, welches persönlich hier vor Ort oder aber auch telefonisch stattfinden kann, arbeiten wir gemeinsam Ihr Kernanliegen heraus, um anschließend den bestmöglichen Lösungsweg zu finden. Ferner werde ich Ihnen die Kosten erläutern, die in Ihrem speziellen Fall entstehen können, damit Sie umfassend vorbereitet und informiert sind.

Scheidung

Als Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht sehen wir uns nicht lediglich als reiner Rechtsberater, sondern wir sind auch in den allgemeinen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Trennung oder einer angestrebten Scheidung oftmals aufkommen für Sie da. Schließlich ist es wahrscheinlich für Sie das erste Mal, dass Sie sich scheiden lassen und sich nun zwangsläufig mit all den damit im Zusammenhang stehenden Fragen auseinandersetzen müssen, die meistens auch noch völliges Neuland sind. Dies können Fragen sein zum Unterhalt, zum Zugewinnausgleich, zum Vermögen oder aber auch ganz allgemein Fragen zur weiteren Vorgehensweise sein. Wir nehmen jedes einzelne Ihrer Anliegen sehr ernst und kümmern uns um eine bestmögliche Lösung, damit Sie Ihrem neuen Lebensabschnitt gelassen entgegengehen können.

Unterhalt

Häufig stellt sich schon zu Beginn einer Trennung die Frage, ob Ihnen oder den Kindern ein Anspruch auf Unterhalt zusteht. Dies kann für manch einen durchaus existenziell sein, so dass unter Umständen schnelles Handeln nötig ist, damit Ihre Ansprüche zumindest dem Grunde nach erst einmal gesichert werden. Das heißt, dass wir zunächst einmal für Sie prüfen, ob und in welcher Höhe Ihren Kindern und / oder Ihnen Kindesunterhalt bzw. Trennungsunterhalt bzw. nachehelicher Unterhalt zusteht. In einem nächsten Schritt ist dann natürlich der Unterhalt geltend zu machen. Dies kann bereits auf dem außergerichtlichen Wege erfolgreich sein. Manchmal ist es aber auch erforderlich, gerichtliche Schritte einzuleiten. Aber wir sind auch im umgekehrten Fall für Sie da!

Sorge- & Umgangsrecht

Häufiger Streitpunkt zwischen Eltern ist oft das Sorgerecht und / oder das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind oder für die gemeinsamen Kinder. Immer wieder stehen Fragen im Mittelpunkt wie beispielsweise: Wie häufig darf ich mein Kind sehen? Darf man mir Entscheidungen vorenthalten? Was darf ich mitentscheiden? Wo habe ich ein Mitspracherecht? Wie darf der neue Partner mit dem Kind umgehen? Haben die Großeltern ein eigenes Recht auf Umgang? Was darf ich allein entscheiden und wo benötige ich die Zustimmung des anderen Elternteils? Darf ich einfach so mit meinen Kindern verreisen und vor allem darf ich mit den Kindern reisen wohin ich möchte? Darf ich ungefragt oder gegen den Willen des anderen Elternteils umziehen? 

Vermögensauseinander-setzung

Häufig verfügen Ehegatten über eine Gemeinsame Immobilie, die sie zusammen während der Ehe angeschafft haben. Im Rahmen einer Scheidung ist dann oftmals das Schicksal dieser Immobilie zu klären. Es stellt sich zwangsläufig Fragen wie bspw. wer im gemeinsamen Eigenheim wohnen bleibt? Übernimmt einer der Ehegatten die Immobilie ins Alleineigentum oder muss das Familienheim vielleicht sogar veräußert werden? Was ist mit dem Zugewinn? Steht mir ein Anspruch zu? Wie hoch ist dieser Anspruch? Was geschieht mit den Haushaltsgegenständen? Werden diese geteilt? Habe ich einen Anspruch auf Auszahlung? Was kann ich tun, wenn der Ehegatte Kontoverfügungen ohne mein Wissen und erst recht ohne meine Zustimmung vorgenommen hat? Wir erörtern gerne mit Ihnen Ihre Möglichkeiten.

Eheverträge


Um bereits im Vorfeld Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Trennung oder einer Scheidung entstehen könnten zu vermeiden, empfiehlt es sich in bestimmten Konstellationen, eine Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. einen Ehevertrag abzuschließen, was nahezu das Gleiche ist. Hier können Sie zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie möglicherweise noch nicht durch die Scheidung und deren Folgen belastet sind, eine einvernehmliche Lösung finden, mit der beide Beteiligten einverstanden sind. Solche Verträge können sehr umfangreich gestaltet werden und jede Eventualität im Einzelfall regeln oder sie können sich auch auf nur wenige Aspekte beziehen, die den Ehegatten am Herzen liegen und die unbedingt geregelt werden sollen und müssen. Solche Verträge werden bei uns bis ins Detail auf Ihre Ansprüche und Ihre Wünsche angepasst.

Sonstiges


Sollten Sie Ihr individuelles Anliegen möglicherweise hier noch nicht wiedergefunden haben, dann sprechen Sie uns gerne an. Häufig ergeben sich auch in einem ersten Gespräch verschiedenste Lösungsmöglichkeiten oder es eröffnen sich ganz neue Alternativen. Darüber hinaus helfen wir Ihnen auch bei besonderen Konstellationen und erarbeiten eine individuell auf Sie und Ihre Wünsche zugeschnittene Lösung.

Kontakt Info
Rechtsanwältin JD Wagner
Schiffgraben 17, 30159 Hannover
kontakt@jdwagner.de
+49 (0) 511 54 36 83 83
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