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Die Scheidung einer Ehe

Eine Scheidung ist eine rechtliche Auflösung der Ehe zwischen zwei Personen. Die Gründe für eine Scheidung können vielfältig sein, wie z.B. Untreue, unüberbrückbare Differenzen oder andauernde Konflikte. Das Scheidungsverfahren ist oft eine sehr emotionale Angelegenheit für beide Parteien, da es in der Regel ein bedeutender Einschnitt im Leben darstellt.

Die Scheidung im Alltag

Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug die Scheidungsquote im Jahr 2015 in Deutschland rund 40,82 Prozent, d.h. auf eine Eheschließung kamen rechnerisch ca. 0,41 Ehescheidungen. Häufig ist eine Scheidung kein ganz schmerzloser Schritt. Auch wenn Sie nach Auflösung des Ehebandes wieder frei sind, bedeutet das nicht, dass keine Verbindung mehr zu dem Ex-Ehepartner besteht. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie gemeinsame Kinder haben, für die Sie beide das Sorgerecht ausüben und die der jeweils andere Ehegatte, bei dem die Kinder nicht leben, regelmäßig besuchen möchte. Im letzteren Fall spricht man vom Umgangsrecht. Vielleicht ist auch die Frage nach zu zahlendem Kindesunterhalt ein Thema zwischen den getrenntlebenden oder bereits geschiedenen Ehegatten. Gleichermaßen kann die Unterhaltsfrage aber auch einen der Ehegatten betreffen. Man spricht hier entweder von Trennungsunterhalt oder von nachehelichem Unterhalt. Auch der Versorgungsausgleich kann sich Jahre später noch auswirken, da er mit der Ehe bzw. mit der Ehezeit verknüpft ist, denn dieser macht sich erst bemerkbar, wenn Sie in Rente gehen und vielleicht schon viele Jahre geschieden sind.
All diese Aspekte werfen zahlreiche Fragen auf, so dass eine Trennung und der damit verbundene Gedanke an eine Scheidung für die betroffenen Personen meist emotional sehr belastend sind. Es werfen sich zahlreiche Fragen auf, die zu klären sind. Auf Grund dessen ist es wichtig, sich professioneller fachlicher Hilfe zu bedienen.

Voraussetzungen für eine Scheidung
Um in Deutschland überhaupt geschieden werden zu können, müssen die Eheleute zunächst das sogenannte Trennungsjahr hinter sich gebracht haben. Das Trennungsjahr dient vor allem dazu, die Frage der Ehescheidung gründlich zu überdenken. Wenn Sie sich dann immer noch sicher sind und geschieden werden möchten, kann Ihr Antrag bei dem für Sie zuständigen Gericht eingereicht werden. Nach dem deutschen Recht ist es zwingend erforderlich, dass derjenige, der die Scheidung einreicht, also die Antragstellerin oder der Antragsteller, anwaltlich vertreten ist.
Der jeweils andere Ehepartner kann, muss sich aber nicht unbedingt der Hilfe eines Anwaltes bedienen.

Wichtig zu wissen: Geschieden werden können Sie in Deutschland nur durch einen Richter und vor einem Gericht!


Das Scheidugsverfahren
Nachdem zuerst ein entsprechender Antrag auf Scheidung der Ehe bei Gericht erhoben worden ist, wird dieser dem jeweils anderen Ehegatten förmlich zugestellt. Dieser hat dann die Gelegenheit, zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Im Zusammenhang mit der Ehescheidung ist für gewöhnlich die Frage nach dem Versorgungsausgleich zu klären. Das bedeutet, dass überprüft wird, wieviele Anwartschaften Sie jeweils während der Ehezeit und vor allem in welcher Höhe erworben haben. Hiervon ist dann die Hälfte abzugeben. Manchmal ist es jedoch auch so, dass gar kein Versorgungsausgleich stattfindet. Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn die Ehezeit weniger als drei Jahre beträgt oder der Versorgungsausgleich wirksam durch einen Ehevertrag ausgeschlossen worden ist.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens prüft die zuständige Richterin oder der zuständige Richter dann, ob die Ehe zerrüttet ist. Das ist der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen, vgl. § 1565 Abs. 1 S. 2 BGB. Wenn Sie seit mehr als drei Jahren voneinander getrennt leben, dann wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet. Zum Scheitern der Ehe hört Sie das Gericht in einer mündlichen Verhandlung persönlich an.

Sofern dann keine anderweitigen familienrechtlichen Aspekte mehr zu klären sind, kann die Ehe durch Beschluss nach mündlicher Anhörung der Beteiligten geschieden werden.

 

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