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Individuelle 

Vorsorge treffen.

Vermögens- und

Erbrechtsfragen regeln.

Einen Ehevertrag schließen

 

Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Eheleuten, die vor oder während der Ehe getroffen wird, um Vermögens- und Erbrechtsfragen zu regeln. Mit einem Ehevertrag können Ehepartner individuelle Vereinbarungen treffen, die von den gesetzlichen Regelungen des Familienrechts abweichen. Dabei können die Eheleute beispielsweise den Güterstand ihrer Ehe bestimmen oder die Verteilung von Vermögen im Falle einer Scheidung regeln. Auch Erbrechtsfragen können im Ehevertrag geklärt werden, um sicherzustellen, dass das Vermögen nach dem Tod eines Ehepartners gemäß den Vorstellungen beider Eheleute verteilt wird. Ein Ehevertrag ist jedoch nicht unbegrenzt gültig, da er die gesetzlichen Mindeststandards des Familienrechts nicht unterschreiten darf und in einigen Fällen, wie beispielsweise bei der Regelung von Unterhaltsfragen, auch gerichtlich überprüft werden kann.


Eine durchaus sinnvolle Möglichkeit einen Teil oder auch alle Scheidungsfolgen zu regeln, besteht daher in dem Abschluss eines Ehevertrages bzw. einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Auf diese Art und Weise sorgen Sie vor, und vermeiden im Falle einer Trennung bzw. einer Scheidung ein unter Umständen langwieriges und kostenintensives Verfahren vor dem Gericht. Zwar haben Sie hier im Hinblick auf den Inhalt des Vertrages weitestgehend Handlungsfreiheit, dennoch ist Vorsicht geboten. Das Bundesverfassungsgericht hat einst entschieden, dass nur solche Eheverträge wirksam sind, welche die Partner auf Augenhöhe geschlossen haben. Sollte das Gericht also zu der Entscheidung gelangen, dass die Regelungen von einer Seite vorgegeben worden sind und der andere Partner hierbei unangemessen benachteiligt wird, ist der Ehevertrag nichtig. Es greifen dann wieder die gesetzlichen Regelungen ein. Durch Vertrag haben Sie die Möglichkeit den Güterstand zu regeln (Gütertrennung oder modifizierter Zugewinnausgleich), Sie können den Versorgungsausgleich ganz oder zum Teil ausschließen, den nachehelichen Unterhalt sowohl von der Höhe als auch von der Dauer her regeln, Vereinbarungen zu Haushaltsgegenständen treffen etc.

Achtung! Vorsicht ist jedoch bei Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt geboten. Auf diesen können Sie nicht wirksam verzichten.

Bitte beachten Sie! Der Eheverträge bedürfen zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung!

 

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